Cafe/Bar/Restaurant Großstadt GmbH
Vertreten durch die Geschäftsführer
Sandra Waltenberger und Andreas Löhmann
In der Grub 27, 88131 Lindau
*nachfolgend das Restaurant genannt*
§ I. Geltung für Verträge mit der Cafe/Bar/Restaurant Großstadt GmbH
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bewirtung von privaten Gästen (TEIL A) und Geschäftskunden (TEIL B) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren gastronomischen, organisatorischen und sonstigen Leistungen des Restaurants, einschließlich der Lieferungen für Veranstaltungen außer Haus.
2. Geschäftsbedingungen eines Geschäftskunden gelten nur, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
§ II. Vertragsabschluss, Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag
1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant zustande.
2. Der Antrag (Bestellung, Reservierung) kann schriftlich, telefonisch oder online per Mail erfolgen. Der Kunde erhält seitens des Restaurants die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in schriftlicher Form oder auf der Homepage.
https://www.grossstadt-lindau.de/agb/
3. Ein wirksamer schriftlicher Antrag (Bestellung, Reservierung) setzt immer die Bestätigung des Kunden voraus, dass er die AGB des Restaurants zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat; dies erfolgt durch schriftliche Erklärung des Kunden.
4. Das Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Restaurant haftet für Schäden des Kunden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung resultieren. Die Verjährung von Haftungsansprüchen des Kunden gegen das Restaurant richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ lll. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Restaurant verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und seitens des Restaurants zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die in 1. genannten Leistungen des Restaurants zu den vereinbarten, ersatzweise zu den üblichen Preisen des Restaurants zu zahlen. Der Kunde hat vor der Auftragserteilung Gelegenheit, die Preise des Restaurants einzusehen, durch Aushang, schriftliche Preisinformation oder Online-Preisinformation.
3. Die mitgeteilten und vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Rechnungen des Restaurants ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, den jeweils gesetzlichen Verzugszins zu berechnen.
5. Das Restaurant ist berechtigt, vor der Durchführung eines Caterings eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie der Fälligkeitstermin werden schriftlich im Vertrag vereinbart.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurants aufrechnen oder mindern.
§ IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
1. Der Kunde kann seinen Auftrag bzw. seine Bestellung stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung trägt er die unter a) und b) aufgelisteten Stornokosten.
a) PRIVATE GÄSTE
Stornierung privaten Veranstaltungen
Stornierung von Catering oder sonstigen Veranstaltungen
1.Tritt der Kunde zwischen der 4. bis 2. Woche von dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Restaurant berechtigt 25 % des entgangenen Speisennumsatzes in Rechnung zu stellen; bei jedem späteren Rücktritt erhöht sich der Rechnungsbetrag auf 50 % des vereinbarten Speisenumsatzes. Stornierung am letzten Werktag vor der Veranstaltung oder am Tag selbst werden mit 100 % des vereinbarten Speisenumsatzes berechnet.
2. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl.
3. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, so wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4. War eine Veranstaltungspauschale pro Teilnehmer vereinbart, ist das Restaurant berechtigt, bei einer Stornierung zwischen der 4. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin 50 % und bei einer späteren Stornierung 75 % der Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Stornierung am letzten Werktag vor der Veranstaltung oder am Tag selbst werden mit 100 % des vereinbarten Speisenumsatzes berechnet.
5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in dem obigen Berechnungsmodus berücksichtigt.
b) GESCHÄFTSKUNDEN
Stornierung von Catering oder sonstigen Veranstaltungen
1.Tritt der Kunde zwischen der 4. bis 2. Woche von dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Restaurant berechtigt 40 % des entgangenen Speisennumsatzes in Rechnung zu stellen; bei jedem späteren Rücktritt erhöht sich der Rechnungsbetrag auf 70 % des vereinbarten Speisenumsatzes. Stornierung am letzten Werktag vor der Veranstaltung oder am Tag selbst werden mit 100 % des vereinbarten Speisenumsatzes berechnet.
2. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl.
3. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, so wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4. War eine Veranstaltungspauschale pro Teilnehmer vereinbart, ist das Restaurant berechtigt, bei einer Stornierung zwischen der 4. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 % und bei einer späteren Stornierung 80 % der Veranstaltungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Stornierung am letzten Werktag vor der Veranstaltung oder am Tag selbst werden mit 100 % des vereinbarten Speisenumsatzes berechnet.
5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in dem obigen Berechnungsmodus berücksichtigt.
§ V. Rücktritt des Restaurants
1. Das Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund den Vertrag zu stornieren z.B.:
· wenn im Fall von höherer Gewalt oder anderer vom Restaurant nicht zu vertretender Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird
· wenn Veranstaltungen unter Mitteilung irreführender oder falscher wesentlicher Angaben zum Kunden oder Veranstaltungszweck gebucht werden
· wenn eine Vorauszahlung gemäß III Nr. 5 dieser AGB nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird
2. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
§ VI. Verlust oder Beschädigung vom Kunden mitgebrachter Sachen
Vom Kunden mitgebrachte Sachen befinden sich auf Gefahr des Kunden im Restaurant und den Veranstaltungsräumen. Das Restaurant übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung.
§ VII. Haftung des Geschäftskunden für Schäden
Sofern der Kunde Geschäftskunde ist, haftet er für alle Schäden am Gebäude oder am Inventar, welche durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
§ IX. Haftungsausschluss bei mitgenommenen und verbliebenden Speisen
Verbliebenden Speisen können gerne mitgenommen oder behalten werden. Zu beachten ist, dass für das Anbieten von Speisen strenge hygienerechtliche Vorschriften gelten, insbesondere was Temperatur und Haltbarkeit betrifft. Sollten Speisen mitgenommen oder behalten werden, geschieht dies ausschließlich auf eigene Verantwortung. Durch Zeitablauf, Transport, Unterbrechung der Kühlkette können Speisen erheblich schneller verderben. Insoweit können wir ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Speisen keine Haftung mehr für Haltbarkeit und Qualität übernehmen.
Durch die Übergabe geht die Haftung für Haltbarkeit und Qualität der Speisen auf den Gast über. Dies gilt auch für eingebrachte Speisen und Getränke.
§ X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Erfüllungsort ist der Sitz des Restaurants.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Ersatzweise gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Unsere Angebote sind freibleibend.
5. Reklamationen, insbesondere bezüglich Speisen, sind uns bzw. unserem Personal unverzüglich beim Konsum mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfbarkeit nicht mehr akzeptiert werden.
6. Der Gerichtsstand Lindau gilt als vereinbart.
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Liebe Gäste,
von Montag 04. November bis einschließlich
Dienstag 03. Dezember macht das Großstadt-Team Betriebsruhe.
Wir freuen uns, Euch ab Mittwoch 04. Dezember wieder begrüßen zu dürfen.
Euer Großstadt-Team